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   BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83   

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https://dejure.org/1986,5660
BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83 (https://dejure.org/1986,5660)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1986 - 5 AZR 551/83 (https://dejure.org/1986,5660)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1986 - 5 AZR 551/83 (https://dejure.org/1986,5660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes und des Lohnfortzahlungsgesetzes bei Ermittlung des Lohnfortzahlungsanspruchs eines im Ausland beschäftigten und dort erkrankten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 1/83

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte - Ausübung staatlicher

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Das gilt auch für die Revisionsinstanz; einer entsprechenden Revisionsrüge bedarf es nicht (BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 - AP Nr. 23 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht sowie BAG 27, 99 = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht).

    Ist ein deutsches Gericht nach den §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständig, so ist es im Regelfall auch international im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 -, aaO, sowie BAG 27, 99 = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Rechtslehre übereinstimmt, gilt für Arbeitsverträge mit Auslandsberührung der Grundsatz der Parteiautonomie (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1975, aaO, mit Anm. Beitzke, zu 2, jeweils m. w. N. sowie BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 -, aaO, und Urteil des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 627/84 - II 1 der Gründe).

    Nur wenn es an einer - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Vereinbarung eines bestimmten Rechts fehlt, so ist nicht nach subjektiven Vorstellungen, sondern nach objektiven sachlichen Anhaltspunkten der mutmaßliche Parteiwille zu ermitteln (BAG Urteil vom 10. April 1975, aaO, mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur sowie BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 - II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Hierbei handelt es sich um eine sog. typische Vertragsklausel, weil sie in einem Formularvertrag enthalten ist, den die Beklagte für eine größere Zahl gleichartiger Rechtsverhältnisse verwendet (vgl. BAG Urteile vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO; vom 30. September 1958 - 2 AZR 356/56 - AP Nr. 7 zu § 550 ZPO und BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Im übrigen folgt der Senat den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung der gleichlautenden Vertragsbestimmungen im Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 -, aaO, und nimmt auf diese Bezug.

    Da der Kläger die Urlaubsvergütung für einen Urlaub begehrt, der den gesetzlichen Mindesturlaub nicht erreicht, konnten die Parteien nach § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG keine von § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG zu Lasten des Klägers abweichende Vereinbarung treffen (vgl. dazu BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - aaO).

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Das gilt auch für die Revisionsinstanz; einer entsprechenden Revisionsrüge bedarf es nicht (BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 - AP Nr. 23 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht sowie BAG 27, 99 = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht).

    Ist ein deutsches Gericht nach den §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständig, so ist es im Regelfall auch international im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 -, aaO, sowie BAG 27, 99 = AP Nr. 12 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Soweit allerdings das Arbeitsgericht im Urteil vom 12. Oktober 1982 in diesem Rechtsstreit die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 4 % Zinsen auf den zuerkannten Bruttobetrag zu zahlen, bedurfte es einer Klarstellung im Urteilstenor: Ein Arbeitnehmer kann bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungsansprüchen Zinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen, die den zuerkannten Bruttobeträgen entsprechen (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse; sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84

    Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Soweit allerdings das Arbeitsgericht im Urteil vom 12. Oktober 1982 in diesem Rechtsstreit die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 4 % Zinsen auf den zuerkannten Bruttobetrag zu zahlen, bedurfte es einer Klarstellung im Urteilstenor: Ein Arbeitnehmer kann bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungsansprüchen Zinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen, die den zuerkannten Bruttobeträgen entsprechen (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse; sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Soweit allerdings das Arbeitsgericht im Urteil vom 12. Oktober 1982 in diesem Rechtsstreit die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 4 % Zinsen auf den zuerkannten Bruttobetrag zu zahlen, bedurfte es einer Klarstellung im Urteilstenor: Ein Arbeitnehmer kann bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Vergütungsansprüchen Zinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen, die den zuerkannten Bruttobeträgen entsprechen (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse; sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 -, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 627/84

    In Jugoslawien abgeschlossener Arbeitsvertrag - Anspruch auf höheres

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Rechtslehre übereinstimmt, gilt für Arbeitsverträge mit Auslandsberührung der Grundsatz der Parteiautonomie (vgl. BAG Urteil vom 10. April 1975, aaO, mit Anm. Beitzke, zu 2, jeweils m. w. N. sowie BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 1/83 -, aaO, und Urteil des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 5 AZR 627/84 - II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56

    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Hierbei handelt es sich um eine sog. typische Vertragsklausel, weil sie in einem Formularvertrag enthalten ist, den die Beklagte für eine größere Zahl gleichartiger Rechtsverhältnisse verwendet (vgl. BAG Urteile vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO; vom 30. September 1958 - 2 AZR 356/56 - AP Nr. 7 zu § 550 ZPO und BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 30.09.1958 - 2 AZR 356/56

    Typische Wettbewerbsklausel - Uneingeschränkt revisible Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
    Hierbei handelt es sich um eine sog. typische Vertragsklausel, weil sie in einem Formularvertrag enthalten ist, den die Beklagte für eine größere Zahl gleichartiger Rechtsverhältnisse verwendet (vgl. BAG Urteile vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO; vom 30. September 1958 - 2 AZR 356/56 - AP Nr. 7 zu § 550 ZPO und BAG Urteil vom 21. März 1985 - 6 AZR 565/82 - AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
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